Digitalbonus Bayern: bis zu 30.000 € Zuschuss
Kleine Unternehmen in Bayern bekommen 50 % Förderquote auf IKT-Software, IT-Sicherheit und Digitalisierung. Ich prüfe mit dir, ob dein Vorhaben förderfähig ist, begleite den Antrag und setze das Projekt technisch um.
- Digitalbonus Standard
- 7.500 €Pro Förderbereich
- Digitalbonus Plus
- 30.000 €Einmalig, ein Bereich
- Mindestprojektvolumen
- 4.000 €Zuwendungsfähige Ausgaben
Wer gefördert wird
Der Digitalbonus richtet sich an kleine gewerbliche Unternehmen. Diese Punkte müssen zusammen erfüllt sein:
- Sitz in Bayern: Hauptsitz oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern.
- Gewerbebetrieb nach § 2 GewStG, etwa GmbH, UG, Einzelunternehmen, OHG oder KG. Freie Berufe, Landwirtschaft, Krankenhäuser und staatliche Eigenbetriebe sind ausgeschlossen.
- Weniger als 50 Mitarbeitende und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
- Mindestens 4.000 € zuwendungsfähige Ausgaben. Höchstens 60.000 € gehen in die Berechnung der 50 % ein – der Zuschuss ist damit auf 30.000 € gedeckelt.
Was gefördert wird
- IKT-Software
- Software für Produkte, Prozesse und Dienste – zum Beispiel Auftragsmanagement, Warenwirtschaft, CRM, PWA-Anwendungen oder Schnittstellen für den Datenaustausch.
- IT-Sicherheit
- Firewall-Hardware, Backup-Komponenten, Verschlüsselungslösungen und Penetrationstests mit anschließender Umsetzung.
- Beratung und Schulung
- Beratung und Schulungen der Mitarbeitenden, die fest zur Umsetzung des Projekts gehören – bis zu 50 % der Projektkosten.
- Robotik-Hardware
- Ausdrücklich gelistete Roboter-Hardware für produzierende Unternehmen.
Was nicht gefördert wird
Diese Punkte schließt die Richtlinie ausdrücklich aus. Gut zu wissen, bevor du den Antrag stellst.
- Standard-Software wie Office-Pakete oder Betriebssysteme
- Allgemeine IKT-Hardware ohne Bezug zur IT-Sicherheit
- Produktionsmaschinen, CNC-Fräsen, Standard-Scanner
- Standard-Webseiten, -Shops und -Online-Marketing
- Beratung ohne konkrete Umsetzung
- Personal-, Reise- und Verwaltungskosten
- Projekte unter 4.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben
- Finanzierung über Mietkauf oder Leasing
Vom Antrag bis zur Auszahlung
Online-Antrag
Du meldest dich über Unternehmens-ELSTER an und reichst den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung ein.
Eingangsbestätigung
Die Bezirksregierung bestätigt den Eingang per E-Mail. Ab jetzt darfst du mit dem Projekt beginnen – auf eigenes Risiko.
Förderbescheid
Nach der Prüfung und eventuellen Rückfragen kommt der Bescheid digital über dein ELSTER-Konto.
Auszahlungsantrag
Ist das Projekt umgesetzt, reichst du den Verwendungsnachweis ein. Die Bezirksregierung prüft ihn und zahlt aus.
Fördercheck per E-Mail
Ob dein Vorhaben zum Digitalbonus passt, kläre ich mit dir in einem kurzen E-Mail-Austausch. Schreib mir dazu ein paar Zeilen mit diesen Angaben – Stichpunkte reichen:
- Sitz deines Unternehmens: Ort und ob Hauptsitz oder Betriebsstätte in Bayern liegt
- Rechtsform, zum Beispiel GmbH, UG oder Einzelunternehmen
- Zahl der Mitarbeitenden
- Ungefährer Jahresumsatz oder Bilanzsumme
- Gewünschter Förderbereich: IKT-Software, IT-Sicherheit, Beratung und Schulung oder Robotik-Hardware
- Ungefähre Projektkosten
- Kurze Projektbeschreibung: Was soll digitalisiert werden, welches Problem löst das, und gibt es Software, die abgelöst werden soll?
Fördercheck per Mailinfo@mr-development.de
Meine Einschätzung ist unverbindlich. Sie beruht auf der aktuellen Richtlinie (Stand 2024–2027) und ersetzt keine Förderentscheidung der zuständigen Bezirksregierung.
Häufige Fragen
Wer kann einen Digitalbonus Bayern beantragen?
Kleine Unternehmen mit Hauptsitz oder Betriebsstätte in Bayern, mit weniger als 50 Mitarbeitenden und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Freie Berufe, Krankenhäuser, Landwirtschaft und staatliche Eigenbetriebe sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Zuschuss genau?
Beim Digitalbonus Standard bis zu 7.500 € pro Förderbereich, bei einer Förderquote von 50 %. Beim Digitalbonus Plus bis zu 30.000 € für größere Digitalisierungsvorhaben, ebenfalls mit 50 %. Projekte unter 4.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben sind nicht förderfähig.
Was ist der Unterschied zwischen Standard und Plus?
Den Standard kannst du je einmal pro Förderbereich beantragen – für Digitalisierung und für IT-Sicherheit, insgesamt also bis zu zweimal. Der Plus ist ein einmaliger, größerer Zuschuss für ein einzelnes Vorhaben in einem der Bereiche.
Darf ich vor dem Förderbescheid mit dem Projekt starten?
Ja, aber erst nach der Eingangsbestätigung der zuständigen Bezirksregierung – und bis der Förderbescheid vorliegt auf eigenes Risiko. Wer vor der Eingangsbestätigung beginnt, ist von der Förderung ausgeschlossen.
Wie läuft die Anmeldung?
Ausschließlich über Unternehmens-ELSTER. Auch der Förderbescheid kommt digital über dein ELSTER-Konto.
Wie lange läuft das Programm?
In der aktuellen Ausgestaltung vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Anträge sind möglich, solange das Programmbudget reicht.
Wobei unterstütze ich dich?
Ich prüfe mit dir, ob dein Vorhaben förderfähig ist, unterstütze dich beim Antrag mit Dokumentation, Leistungsbeschreibung und Kostenschätzung und setze die technische Lösung um. Abgerechnet wird nach dem Verwendungsnachweis, passend zu den Förderrichtlinien.
Noch Fragen?
Wenn deine Frage hier nicht beantwortet ist, schreib mir kurz an info@mr-development.de. Ich kläre das mit dir individuell.